BauPVO, ETA, DoP
Konformität als Verpflichtung für unsere Qualität

Seit dem 1. Juli 2013 hat die Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 die Bauproduktenrichtlinie 89/106 ersetzt.
Für alle tragende Bauprodukte ist damit eine CE-Kennzeichnung und die dazugehörige Leistungserklärung (DoP) verpflichtend . Dies gilt für alle Bauprodukte, die durch eine harmonisierte Europäische Norm oder eine ETA in allen Mitgliedstaaten geregelt werden.
Unsere Verpflichtung zur ETA und CE Kennzeichnung beudeutet sich darauf zu verlassen, dass alle unsere Produkte mit ETA, oder CE der BauPVo entsprechen

DoP und Zulassungen (ETA) unserer Marke   (EuP)  (Vormals Eisen und Plastverarbeitung) finden Sie hier.

DoP und Zulassungen

Einzelne ETA und Zulassungen, sowie weitere Downloads wie DoP, Zeichnungen und Statikdaten finden Sie bei den jeweiligen Produktgruppen unter Dokumente! >>>

Wenn Sie eine ETA, DoP, Zeichnungen, auch als  .dwg, .dfx, oder statische Berechnung und Bilder von einer Gruppe wie z.B. HT Zuganker oder Balkenschuhe Typ 04 benötigen, dann finden Sie diese Downloads direkt bei der Artikelgruppe im Reiter Dokumente (Download). (siehe Bilde rechts)

GH Produkt- und Statik Übersicht

Unseren neuen Produkt- und Statik Katalog können Sie hier downloaden: 

Katalog Holzverbinder Einzelseiten

Katalog Holzverbinder Doppelseiten

Weitere Kataloge auch zum Blättern, Flyer und Newsletter finden Sie zum Blättern und download in unserem Medienportal.