Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1. Der Holzverbindershop  führt sämtliche Verkäufe und Lieferungen von Holzverbindinder, Werkzeuge ,  Zubehör und Industrieartikel (nachfolgend die "Produkte" genannt) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart wird. Dies gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird.
2. Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist, und GH BAUBESCHLÄGE ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
3. Für Installationen, Reparaturen, und sonstige Dienstleistungen gelten besondere Vertragsbedingungen, soweit darin nicht auf diese AGB verwiesen wird.  

§ 2. Vertragsschluss,  Spezifikationen, Information zur Speicherung des Vertragstextes
1. Die Darstellung unserer Produkte ist kein bindendes Angebot zum Vertragsschluß. Sie beinhaltet die Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein solches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu machen. Durch Absenden der Bestellung aus seinem virtuellen „Warenkorb“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der in dem Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Wir übersenden hierauf per email eine Auftragsbestätigung. Dadurch wird das Vertragsangebot durch uns angenommen und der Vertrag geschlossen
2. Angaben über technische Verwendungen sind stets ohne jeglicher Gewähr. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Verwendbarkeit der Produkte für seinen speziellen Anwendungsfall durch eigene Versuche festzustellen
3. Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Vertragstext ist Ihnen nach Vertragsschluß nicht mehr zugänglich. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Sie können den Vertragstext auch abspeichern, in dem Sie mit dem Mauszeiger innerhalb der zu speichernden Internetseite durch einen Klick auf die rechte Maustaste diese auf Ihrem Computer abspeichern. Nach Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine E-Mail, welche den Eingang der Bestellung bestätigt.
4. Eingabefehler können vor der Absendung der Bestellung durch Prüfen der Bestellübersicht überprüft werden und nach Betätigen des roten Änderungsbutton vor dem Artikel beliebig geändert oder gelöscht werden. Ebenfalls kann dies durch die "Zurück"-Funktion seines Internet-Browser-Programms auf der wieder angezeigten vorigen Seite berichtigt werden.  

§ 3 Preise 1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. 
2. Die Preise enthalten keine Verpackung, Versandkosten, sowie Transportversicherung und Zölle. Nicht enthalten sind die Kosten für Installation und Inbetriebnahme.  

§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an GH BAUBESCHLÄGE zu erfolgen.
2. Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht oder werden ihm Zahlungen gestundet, ist GH BAUBESCHLÄGE berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 2 BGB, mindestens jedoch 6 % p.a. zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen erheblich geringeren Zinsschaden nach.
3. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich solchen aus Voraufträgen, gegenüber GH BAUBESCHLÄGE nicht nach, ist diese berechtigt, weitere Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen und die sofortige Barzahlung ihrer fälligen Forderungen oder Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist GH BAUBESCHLÄGE berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheiten auszuführen.


§ 5 Lieferung und Lieferverzug 

1. Bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit wegen eines von GH BAUBESCHLÄGE nicht zu vertretenden Umstandes stehen dem Kunden über das Recht zum Rücktritt hinaus keine Rechte gegen GH BAUBESCHLÄGE zu, insbesondere nicht auf Schadenersatz. Soweit Lieferverzug oder -unmöglichkeit von GH BAUBESCHLÄGE zu vertreten sind, stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz nur in dem in § 10 (Haftung) festgelegten Umfang zu.
2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von GH BAUBESCHLÄGE nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind. 
3. Bei Annahmeverzug des Kunden ist GH BAUBESCHLÄGE berechtigt, die Produkte auf Gefahr des Kunden einzulagern. Die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung durch GH BAUBESCHLÄGE jedoch monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungswertes, trägt der Kunde. GH BAUBESCHLÄGE ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die gelieferten Produkte zu verfügen und dem Kunden als Mindestschaden 20 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass der tatsächliche Schaden erheblich geringer ist.
4. Der Kunde ist berechtigt, Transportverpackungen auf eigene Kosten an GH BAUBESCHLÄGE zurückzuführen.
5. GH BAUBESCHLÄGE ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart liefern wir "ab Werk".  
6. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich aufgrund von Betriebsschließungen wegen Feiertagen oder Betriebsurlaub entsprechend.
7. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 6 Gefahrübergang und Erfüllungsort
Verzögert sich die Übergabe infolge von Umständen, die GH BAUBESCHLÄGE nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Übergabebereitschaft auf den Kunden über. Dies bedeutet insbesondere, daß GH BAUBESCHLÄGE seinen Vergütungsanspruch behält, wenn nach diesem Zeitpunkt die Übergabe aus nicht von GH BAUBESCHLÄGE zu vertretenden Gründen unmöglich war.

§ 7 Gewährleistung
1. Weisen gelieferte Produkte Mängel auf, oder fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften, so erfolgt eine kostenlose Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Läßt GH BAUBESCHLÄGE eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert, oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so kann der Kunde die anteilige Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind, unbeschadet etwaiger Rechte gem. § 10, ausgeschlossen.
2. Hinsichtlich ausgebauter Teile gilt die Mängelanzeige des Kunden als Angebot zur Übereignung, das von GH BAUBESCHLÄGE mit Durchführung der Reparatur angenommen wird.
3. Eine Nachbesserung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen von GH BAUBESCHLÄGE, entweder vor Ort beim Kunden, oder im Reparatur Center von GH BAUBESCHLÄGE in Kirchheim/Teck. Insoweit entstehende Transport- oder Wegekosten trägt GH BAUBESCHLÄGE.
4. Die Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die auf nach Gefahrübergang eingetretenen, von GH BAUBESCHLÄGE nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Insbesondere entfällt eine Gewährleistung für Produkte,
a) die nach Gefahrenübergang über das normale Maß hinaus - Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Staub, Gas, Magnetismus oder sonst den Anleitungen von GH BAUBESCHLÄGE widersprechenden - Umweltbedingungen ausgesetzt sind,
b) die vom Kunden entgegen den Spezifikationen und Anleitungen von GH BAUBESCHLÄGE benutzt, geändert oder erweitert werden,
c) in die Eingriffe Dritter oder des Kunden erfolgen, die nicht von GH BAUBESCHLÄGE autorisiert sind, oder
d) die durch Zusammenschalten von GH BAUBESCHLÄGE Produkten mit anderen Geräten schadhaft werden, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Handlungen oder Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich waren.
6. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel nicht unverzüglich - offene Mängel spätestens binnen 10 Tagen ab Anlieferung - schriftlich gerügt werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für GH BAUBESCHLÄGE zu verwahren, und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluß dieser Vereinbarung an GH BAUBESCHLÄGE ab, welche die Abtretung annimmt.
3. Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware, durch Dritte hat der Kunde GH BAUBESCHLÄGE unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer notwendig werdenden Wahrung der Rechte von GH BAUBESCHLÄGE trägt der Kunde, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist.
4. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verarbeiten, verbinden und vermischen. Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für GH BAUBESCHLÄGE, welche einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder neuen Sache entspricht. Ziff. 2. gilt insoweit entsprechend.
5. Der Kunde ist ferner zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, oder im Miteigentum von GH BAUBESCHLÄGE stehender Gegenstände, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziff. 1. genannter Ansprüche zur Sicherheit an GH BAUBESCHLÄGE  ab, welche diese Abtretung annimmt. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil von GH BAUBESCHLÄGE, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen abgetreten. Auf Verlangen von GH BAUBESCHLÄGE wird der Kunde GH BAUBESCHLÄGE Namen und Anschriften der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner, gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. GH BAUBESCHLÄGE darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist nicht erlaubt. 
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist GH BAUBESCHLÄGE berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen, und die Berechtigung der Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen und zur Verarbeitung, Versendung und Vermischung von Vorbehaltsware zu widerrufen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch GH BAUBESCHLÄGE liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. GH BAUBESCHLÄGE ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten, und sich unter Anrechnung auf die offenen Forderungen aus deren Erlös zu befriedigen. 
7. Soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, ist GH BAUBESCHLÄGE auf Verlangen des Kunden verpflichtet, nach freier Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
8. Soweit GH BAUBESCHLÄGE berechtigt ist, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten zum Zwecke der Abholung der Ware zu betreten.  

§ 9 Schutzrechte/ Geistiges Eigentum
1. Alle Patente und sonstigen gewerblichen Schutzrechte, die an den von GH BAUBESCHLÄGE gelieferten Waren bestehen, verbleiben ausschließlich bei GH BAUBESCHLÄGE.
2. Werden nach Auftragsannahme Verletzungen von Schutzrechten Dritter (Patente, Urheberrechte etc.) geltend gemacht, und wird die Nutzung der nach dem Auftrag gelieferten oder zu liefernden Produkte (einschließlich Programmen) hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, kann GH BAUBESCHLÄGE nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, entweder die Produkte oder Programme so ändern oder ersetzen, daß sie nicht mehr in Schutzrechte Dritter eingreifen, gleichwohl aber den Bedingungen des bestätigten Auftrages entsprechen, oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Produkte freistellen, oder die Produkte gegen Erstattung des vom Käufer bezahlten Kaufpreises nach Abzug eines angemessenen Nutzungsentgelts für die Zeit, während der der Kunde die Produkte nutzen konnte, zurücknehmen. Im letzteren Falle wird mit der Kaufpreisrückersattung ein monatliches Nutzungsentgelt verrechnet, ausgehend von einer Gesamtnutzungszeit von 5 Jahren.
3. Werden gegen den Kunden Ansprüche Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Produkte erhoben, so wird allein GH BAUBESCHLÄGE darüber entscheiden, ob und wie die hieraus resultierenden Rechtsstreite zu führen sind. Der Kunde darf insoweit ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GH BAUBESCHLÄGE keine Vergleiche schließen, oder sonstige Zugeständnisse machen.
4. Eine Haftung von GH BAUBESCHLÄGE wegen Schutzrechtsverletzungen besteht nur, sofern der Kunde GH BAUBESCHLÄGE unverzüglich schriftlich von der Geltendmachung angeblicher Rechte Dritter benachrichtigt hat.
5. Eine Haftung von GH BAUBESCHLÄGE wegen Schutzrechtsverletzungen durch die gelieferten Produkte entfällt, soweit diese in nicht von GH BAUBESCHLÄGE autorisierter Form benutzt werden, oder die Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wird, daß die Produkte zusammen mit anderen Produkten oder Daten, welche nicht von GH BAUBESCHLÄGE stammen, bzw. nicht von ihr schriftlich zugelassen wurden, benutzt oder mit solchen verbunden werden.  
6. "GH"gewährt dem schriftlich registrierten Kunden in Bezug auf Vertragsgegenstände ein kostenloses, stets frei widerrufliches, einfaches, auf das jeweils angegebene Projekt beschränkte, nicht ausschließliches Recht, Gewerbliche Schutzrechte in Deutschland ausschließlich in der Präsentation und Werbung zum Zwecke des gewerblichen Wiederverkaufs von Vertragsgegenständen zu benutzen, insbesondere in eigenen Katalogen oder auf der eigenen Internetseite.
7. Der registrierte GH Kunde sichert zu, Gewerbliche Schutzrechte ausschließlich in den ihm von „GH“ vorgegebenen Darstellungsweisen zu verwenden. Er wird stets darauf hinweisen, dass es sich um Gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Marken und Urheberrechte, von „GH“ handelt. Abbildungen sind mit einem Quellennachweis zu versehen. Sie dürfen nicht mit einem eigenen Logo, Wasserzeichen, Schriftzug oder in sonstiger Art und Weise versehen werden, die nicht den „GH“-Vorgaben abgestimmt und entsprechen. 

§ 10 Haftung
1. GH BAUBESCHLÄGE haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls der Schaden
a) durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wird, b) eine zwingende Haftung durch das Produkthaftungsgesetz begründet wird,
c) GH BAUBESCHLÄGE eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt.
2. Keine Haftung von GH BAUBESCHLÄGE besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht die Haftung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen, oder leitenden Angestellten von GH BAUBESCHLÄGE oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
3. Für Datenverluste haftet GH BAUBESCHLÄGE im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen höchstens in dem Umfang, der sich auch dann nicht verhindern lässt, wenn der Kunde von ihm erstellte Daten unverzüglich nach Abschluss jeder Bearbeitung durch eine Kopie in maschinenlesbarer Form sichert bzw. gesichert hätte.
4. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt GH BAUBESCHLÄGE bei Vertragsschluß vernünftigerweise rechnen konnte.
5. Soweit in den vorstehenden Abschnitten nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist jede Haftung von GH BAUBESCHLÄGE für einfache Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
6. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung von Schadenersatzansprüchen nach den vorstehenden Abschnitten umfasst auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Auftragnehmer von GH BAUBESCHLÄGE.

§ 11 Abtretungsverbot
Der Kunde darf Ansprüche gegen GH BAUBESCHLÄGE, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, nicht an Dritte abtreten.

§ 12 Exportbeschränkungen
1. Die gelieferten Produkte sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Eine Wiederausfuhr darf nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen "US-Export-Regulations" und dem deutschen Außenwirtschaftsrecht erfolgen.
2. Aufträge werden stets vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach den "US-Export-Regulations" bestätigt.

§ 13 Datenschutz
GH Baubeschläge GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), z. B. zur Kundenbetreuung oder Direktwerbung im B2B-Bereich.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Betroffenenrechten (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) und zum Datenschutzbeauftragten sind in der Datenschutzerklärung unter www.holzverbinder.de/datenschutz abrufbar.

§ 14 Sonstiges
1. Diese AGB bleiben im Zweifel bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Das Erfordenis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden.
3. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager einheitlichen Kaufgesetze werden ausgeschlossen.
4. Soweit der Kunde Kaufmann ist und nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, ist für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erwachsenden Rechtsstreitigkeiten vorbehaltlich eines ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstandes allein das Amtsgericht Kirchheim/Teck zuständig. Unbeschadet dessen bleibt GH BAUBESCHLÄGE zur Erhebung der Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt. 
5. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 15 Veröffentlichung von Unternehmensdaten im Händlerverzeichnis

(1) GH Baubeschläge GmbH betreibt auf ihrer Website unter www.holzverbinder.de ein öffentlich zugängliches Händlerverzeichnis („Händlersuche“), in dem autorisierte Handelspartner zur besseren Sichtbarkeit und Auffindbarkeit dargestellt werden.

(2) Die im Händlerverzeichnis veröffentlichten Informationen umfassen ausschließlich unternehmensbezogene Daten, insbesondere:
- Firmenname
- Unternehmensanschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Website (sofern vorhanden)
- Firmenlogo
- Standortdarstellung mittels Google Maps

Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, der Händler hat dieser ausdrücklich zugestimmt.

(3) Die Standortanzeige im Rahmen der Händlersuche erfolgt durch Einbindung des Dienstes Google Maps, welcher von der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) betrieben wird. Bei der Nutzung von Google Maps können Informationen (z. B. IP-Adresse) an Server von Google übertragen werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Google finden sich in deren Datenschutzerklärung: [https://www.google.com/policies/privacy/](https://www.google.com/policies/privacy/).

(4) Der Händler erklärt sich mit der Veröffentlichung seiner Unternehmensdaten im Rahmen des Händlerverzeichnisses einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Eine kurze Mitteilung in Textform (z. B. per E-Mail) an GH Baubeschläge GmbH genügt.
Der Händler kann der Veröffentlichung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen  Mail: info@holzverbinder.de

 

§ 16 Plattform zur Online-Streitbeilegung, Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Wir sind jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

73235 Weilheim /Teck, 16.06.2025


GH BAUBESCHLÄGE GmbH
Austrasse 34
73235 Weilheim/Teck
Telefon: +49 (0)7023 743323-0
Telefax: +49 (0)7023 74332329
E-Mail: info@holzverbinder.de
Internet: www.holzverbinder.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dirk Weiss
Registergericht: Amtsgericht Kirchheim /Teck
Registernummer: HRB 722555
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 811 307662
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

       

General Terms and Conditions

Section 1 Scope of application

1. The Holzverbindershop carries out all sales and deliveries of wood fasteners, tools, accessories and industrial articles (hereinafter referred to as the “products”) exclusively according to the following General Terms and Conditions (GTC), unless expressly agreed in writing. This also applies if these GTC are not explicitly referred to.
2. Any contrary purchasing, contractual or other General Terms and Conditions of the customer shall not apply, even if the customer refers to them and GH BAUBESCHLÄGE does not expressly object to them once again.
3. Separate contractual conditions apply to installations, repairs and other services, unless these GTC are referred to.

Section 2 Conclusion of the contract, specifications, information on saving the contractual text

1. The presentation of our products is not considered a binding offer to conclude a contract. The presentation is designed to prompt the customer to make such an offer by submitting an order. By sending an order from their virtual “shopping cart”, the customer provides a binding contractual offer to purchase the products in their shopping cart. We send an order confirmation in return via e-mail. This confirmation represents our acceptance of the contractual offer, and concludes the contract.

2. Information on technical applications is provided without any express guarantee. The customer is solely responsible for determining whether products are applicable for a specific purpose through their own testing.

3. We save the contractual test. You will no longer have access to the contractual text after the contract is concluded. You can use the printer function on your browser to print out the contractual text. You can also save the contractual text by right clicking the website to be saved and saving it on your computer. After you send your order, you will receive an e-mail from us confirming that it has been submitted.
4. Before sending in your order, you can review the overview to check for input errors. You can change or delete these by pressing the red Change button in front of the item. In addition, you can correct errors by using the “Back” function offered by your web browser and making changes on the previous page. 

Section 3 Prices 1. The prices indicated in the order confirmation are decisive.
2. The prices do not include packaging, shipping costs or transportation insurance and customs duties. They do not include costs for installation and commissioning. 

Section 4 Payment conditions

1. Payments are due 30 days after the invoice date without deductions. Customer payments must be made to GH BAUBESCHLÄGE.
2. If the customer does not make payments that are due, or if payments are deferred, GH BAUBESCHLÄGE is entitled to charge default interest of 3% above the bank rate of the German Federal Bank from the original due date, and at least 6% p.a., unless the customer proves that interest damages were significantly lower than this amount.
3. If the customer does not fulfil their contractual obligations, including those resulting from previous orders, towards GH BAUBESCHLÄGE, GH BAUBESCHLÄGE is entitled to suspend further services in whole or in part and request immediate cash payment for receivables due or the provision of securities. If the customer experiences a significant worsening of their asset situation, GH BAUBESCHLÄGE is entitled to only provide further services to the customer in return for advance payment or a security.
4. Rights of offsetting or retention may only be exercised in relation to counter-claims by the customer that are undisputed or have been established in a court of law. 

Section 5 Delivery and delayed delivery 1

. Deadlines indicated by GH BAUBESCHLÄGE, in particular delivery deadlines, are only binding if they are expressly confirmed as binding in the order confirmation. If binding delivery deadlines are not met, the customer can assert any rights under clause 2 only if they have previously provided a notice period of at least 4 weeks, with a declaration that the service will be rejected after this term.
2. If a delivery is delayed or impossible due to circumstances for which GH BAUBESCHLÄGE is not responsible, the customer shall have no further rights against GH BAUBESCHLÄGE beyond the right of withdrawal, in particular no rights to compensation for damages. If GH BAUBESCHLÄGE is responsible for the delay or impossibility of delivery, the customer shall be entitled to compensation for damages only to the extent stipulated in Sec. 10 (Liability).
3. Delivery and service terms shall be extended appropriately in case of force majeure or any other obstacle for which GH BAUBESCHLÄGE is not responsible that has a significant influence on the delivery or service.
4. If the customer falls into default of acceptance, GH BAUBESCHLÄGE is entitled to store products at the customer's risk. Costs incurred due to the storage by GH BAUBESCHLÄGE shall be borne by the customer, at a minimum of 0.5% of the invoiced value each month. GH BAUBESCHLÄGE is entitled to dispose of the products in some other manner after a reasonable notice period has passed without rectification of the issue, and to invoice the customer for 20% of the purchase price in damages as a minimum, unless the customer verifies that the actual damages were significantly less.
5. The customer is entitled to return transportation packaging to GH BAUBESCHLÄGE at its own cost.
6. GH BAUBESCHLÄGE is entitled to make partial deliveries. 

Section 6 Transfer of risk and place of fulfilment

If the handover is delayed due to circumstances for which GH BAUBESCHLÄGE is not responsible, risk shall be transferred to the customer when the goods are ready for handover. This means, in particular, that GH BAUBESCHLÄGE retains its claim to compensation if the handover was impossible after this time for reasons for which GH BAUBESCHLÄGE was not responsible.

Section 7 Warranty

1. If delivered products have defects, or if they are missing guaranteed characteristics, reworking or replacement deliveries shall be provided free of charge. If GH BAUBESCHLÄGE misses a reasonable grace period provided to it without a replacement delivery or without correcting the defect, or if the reworking is unsuccessful, the customer can request a proportional reduction, compensation for or reversal of the contract. Further claims by the customer of any kind, in particular claims for damages due to non-performance, are excluded regardless of any rights under Sec. 10.
2. With respect to removed components, the customer's defect notification shall be considered an offer to transfer ownership which GH BAUBESCHLÄGE accepts by completing the repair.
3. Reworking shall be completed at the discretion of GH BAUBESCHLÄGE either on site at the customer's location or in the GH BAUBESCHLÄGE repair centre in Kirchheim/Teck. Any transportation or travel costs incurred shall be borne by GH BAUBESCHLÄGE.
4. The warranty shall not apply to defects and damages resulting from circumstances which occur after the transfer of risk and for which GH BAUBESCHLÄGE is not responsible. In particular, there shall be no guarantee for products
a) that are exposed to temperature fluctuations, moisture, dust, gas, magnetism or other abnormal environmental conditions that go against the instructions of GH BAUBESCHLÄGE after the transfer of risk,
b) that are used in manner not conforming to the specifications and instructions of GH BAUBESCHLÄGE, or are modified or expanded,
c) that are accessed by third parties or the customer in a manner not authorised by GH BAUBESCHLÄGE or

d) that are damaged by combining GH BAUBESCHLÄGE products with other equipment, unless the customer can verify that these actions or circumstances did not cause the defects included in the complaint.
6. The warranty shall not apply if complaints for defects are not submitted immediately - for obvious defects at the latest within 10 days from delivery - in writing.

Section 8 Retention of ownership

1. GH BAUBESCHLÄGE reserves ownership to delivered products (hereinafter “reserved goods”) until all claims of the customer resulting from the contractual relationship and all other claims that exist when the contract is concluded are settled in full.
2. The customer shall safeguard reserved goods for GH BAUBESCHLÄGE using proper due diligence, insuring them at its cost sufficiently against fire, water, theft and other liability risks. The customer hereby assigns its claims in this respect under insurance agreements to GH BAUBESCHLÄGE upon conclusion of this agreement, and GH BAUBESCHLÄGE hereby accepts this assignment.
3. The customer shall inform GH BAUBESCHLÄGE promptly and in writing of any compulsory enforcement actions or other actions impairing the reserved goods by third parties. The customer shall bear any costs necessary to safeguard the rights of GH BAUBESCHLÄGE, unless these are to be reimbursed by third parties.
4. The customer may process, combine and mix reserved goods in the course of its normal business activities. However, reserved goods shall only be processed, combined or mixed exclusively for GH BAUBESCHLÄGE, which shall obtain a percentage of co-ownership of the finished goods or new products corresponding to the ratio between the value of the reserved goods and value of the finished goods or new products. Clause 2 shall apply accordingly.
5. The customer is furthermore entitled to sell the reserved goods or any objects co-owned by GH BAUBESCHLÄGE subject to a retention of ownership in the normal course of business. The customer hereby assigns its future receivables resulting from transfer of the reserved goods to GH BAUBESCHLÄGE by way of security in the amount of their invoiced value until all claims indicated in clause 1 are paid in full. GH BAUBESCHLÄGE accepts this assignment. If GH BAUBESCHLÄGE only holds co-ownership of the sold goods, the receivables shall be assigned in the amount of the sale value of this share, and shall take priority over the other receivables. Upon request by GH BAUBESCHLÄGE, the customer shall indicate the names and addresses of the relevant purchasers to GH BAUBESCHLÄGE, as well as the type and scope of its claims against said purchasers. GH BAUBESCHLÄGE may disclose this assignment at any time to safeguard its payment claims. Pledging or mortgaging the reserved goods is not allowed.
6. If the customer violates the contract, in particular by falling into default of payment, GH BAUBESCHLÄGE is entitled to take back the reserved goods at the cost of the customer or request assignment of the customer's rights to recovery against third parties, and to revoke the customer's entitlement to sell the goods, collect receivables and process, send and mix the reserved goods. These rights also exist if the secured receivables have already expired. Unless the Instalment purchase act applies, GH BAUBESCHLÄGE taking back or pledging the reserved goods shall not be considered a withdrawal from the agreement. GH BAUBESCHLÄGE is entitled to sell the reserved goods and to satisfy its own claims from the proceeds by offsetting them against open receivables.
7. If the value of the existing securities exceeds the receivables by more than 10%, GH BAUBESCHLÄGE is obligated upon request by the customer to release relevant securities at its own discretion.
8. Insofar as GH BAUBESCHLÄGE is entitled to take back reserved goods, the customer shall grant it and its agents an irrevocable right to enter the customer's business premises to pick up the goods during normal business hours. 

Section 9 Property rights

1. All patents and other commercial property rights which exist to goods delivered by GH BAUBESCHLÄGE shall be retained exclusively by GH BAUBESCHLÄGE.
2. If violations of third party property rights (patents, copyrights, etc.) are asserted after the contract is accepted, and if this interferes with or prevents use of the products delivered or to be delivered under the contract (including programs), GH BAUBESCHLÄGE may, at its discretion and cost, either modify or replace the products or programs so that they no longer violate third party property rights but do correspond to the conditions of the confirmed contract, or can release the customer from licensing fees for use of the products, or can take back the products in return for reimbursement of the purchase price paid by the purchaser, after taking an appropriate usage fee for the period during which the customer could use the products. In the latter case, a monthly usage fee shall be offset against the purchase price reimbursement, based on a total usage term of 5 years.
3. If third party claims are asserted against the customer due to an alleged violation of property rights by the product, GH BAUBESCHLÄGE shall be solely responsible for deciding whether and how the resulting legal disputes shall be managed. The customer may not conclude any settlements or make any other concessions without the prior written approval of GH BAUBESCHLÄGE.
4. GH BAUBESCHLÄGE shall only be liable for property right violations if the customer has notified GH BAUBESCHLÄGE promptly and in writing of the assertion of alleged third party rights.
5. GH BAUBESCHLÄGE shall not be liable for property right violations by the delivered products insofar as said products are used in a manner not authorised by GH BAUBESCHLÄGE, or insofar as the property rights violation resulted from the products being used or combined with other products or data not originating from GH BAUBESCHLÄGE or not approved by it in writing. 

Section 10 Liability 1. GH BAUBESCHLÄGE shall be liable for al damages, on any legal rounds, only if the damages

a) were caused by the lack of a guaranteed characteristic,

b) resulting in mandatory liability under the Product Liability Act,

c) GH BAUBESCHLÄGE culpably violates a significant contractual obligation (cardinal obligation) in a manner endangering the purpose of the contract.

3. GH BAUBESCHLÄGE shall not be liable for indirect damages, damages resulting from defects or lost profits, insofar as the liability does not result from intentional actions or gross negligence by bodies or managing employees of GH BAUBESCHLÄGE, or from the lack of guaranteed characteristics.

4. GH BAUBESCHLÄGE shall be liable for lost data under the above provisions only to the extent that such data loss could not have been prevented if the customer backed up the data it created (or if it had backed up this data) promptly after completing processing with a backup copy in a machine-readable format.

5. In every case, liability shall be limited to damages that GH BAUBESCHLÄGE could reasonably expect to occur at the conclusion of the contract.

6. Unless otherwise expressly stipulated in the sections above, all liability by GH BAUBESCHLÄGE for simple negligence for any legal reason, including default, impossibility, culpability at the conclusion of the contract, positive contractual violation, culpable violation of reworking obligations and prohibited actions shall be excluded.

7. The exclusion or restriction of claims for damages under the above sections also includes claims due to prohibited actions and claims against employees and contractors of GH BAUBESCHLÄGE.

 

Section 11 Prohibition of assignment

The customer may not assign claims against GH BAUBESCHLÄGE, including any warranty claims, to third parties.

Section 12 Export restrictions

1. If not otherwise agreed in writing, the delivered products are intended only for use and are intended to remain in the Federal Republic of Germany. They may be re-exported only in accordance with the relevant “US Export Regulations” and German foreign trade law.

2. Contracts are always confirmed conditional upon export approval under the “US Export Regulations”.

Section 13 Data privacy

GH BAUBESCHLÄGE processes personal data in accordance with applicable data privacy provisions and within the purpose of the contractual relationship.

Section 14 Other provisions

1. In case of doubt regarding the legal validity of one or more provisions, the remainder of these GTC shall remain binding.

2. Amendments or supplements to these GTC and confirmed contracts shall require the written form. This written form requirement can only be revoked by way of a written agreement between the parties.

3. This Agreement is subject only to the material law of the Federal Republic of Germany. The Hague Conventions Relating to a Uniform Law on the International Sale of Goods are excluded.

4. If the customer is a merchant and not a tradesman as designated in Sec. 4 of the Commercial Code, the District Court of Kirchheim/Teck has sole jurisdiction for all legal disputes resulting from or in conjunction with this agreement, unless there is an applicable exclusive statutory place of jurisdiction. Regardless of this, GH BAUBESCHLÄGE remains entitled to bring complaints or initiate other court proceedings at the customer's general place of jurisdiction. 

 

73235 Weilheim /Teck, 18/10/2006

GH BAUBESCHLÄGE GmbH

Austrasse 34

73235 Weilheim/Teck

Phone: +49 7023 743323-0

Fax*: +49 7023 74332329

E-mail: info@gh-bau.de

Website*: www.holzverbinder.de

Managing Director and authorized representative Dirk Weiss

Registry court: District court of Kirchheim / Teck

Registry number: HRB 722555

VAT ID number according to Sec. 27 a VAT Act: DE 811 307662

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